Impressum und Pflichtangaben
Angaben gemäß § 5 TMG
Textilreinigung am Laubanger GmbH & Co. KG
Laubanger 17d
96052 Bamberg
Handelsregister: 11138
Registergericht: Amtsgericht Bamberg
Vertreten durch:
Jan Geldorf
Kontakt
Telefon: 0951 - 388 68 54
E-Mail: info@reinigung-bamBerg.de
Umsatzsteuer-ID
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
207/178/05209
EU-Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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Urheberrecht
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Unsere AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reinigungsleistungen ("AGB")
1. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
1.1 Die nachfolgenden AGB gelten für alle von der RHINO Textilreinigung an den Kunden in Deutschland erbrachten Reinigungsleistungen mit Bezug auf Bekleidung, Kleidungsstücke und andere Textilien (das "Reinigungsgut"), unabhängig davon, ob die Parteien eines Reinigungsvertrages ausdrücklich auf die AGB Bezug nehmen.
1.2 RHINO Textilreinigung weist andere allgemeine
Geschäftsbedingungen des Kunden ausdrücklich zurück; deren Anwendung wird ausgeschlossen. Eine direkte oder indirekte Bezugnahme auf allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden stellen keine Einbeziehung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen durch RHINO Textilreinigung dar. Die AGB gelten an Stelle der allgemeinen Geschäftsbedingungen, die in vom Kunden vorgelegten Unterlagen enthalten oder genannt sind. Abweichungen von den AGB sind für RHINO Textilreinigung nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich erklärt wurden.
2. REINIGUNGSLEISTUNGEN
RHINO Textilreinigung reinigt das Reinigungsgut und wird dabei die umweltfreundlichere Kohlenwasserstoff-Textilreinigung einsetzen. (Kohlenwasserstoff, ist Bestandteil z.B. Cremes und div. Nahrungsmitteln)
Bei der Reinigung mit Kohlenwasserstoff wird das Reinigungsgut in eine Reinigungsmaschine gegeben. Der Kohlenwasserstoff löst Verschmutzungen wie, Fette, Öle, organische Flecken etc. Gereinigt wird ausschließlich im 2. Bad Verfahren. Dabei wird im ersten Reinigungsvorgang der hauptsächliche Schmutz gelöst, dieses Bad wird anschließend in die Destillation gepumpt. Im 2. Bad wird frischer destillierter Kohlenwasserstoff in die Trommel gepumpt. Mit dem 2. Bad beginnt der Reinigungsvorgang. Nach dem Reinigungsvorgang wird die Kleidung in der gleichen Maschine getrocknet. Nach der Reinigung werden die Textilien in der Bügelei weiter bearbeitet.
Das Reinigungsergebnis häng stets von den Eigenschaften des Reinigungsgutes sowie den zu entfernenden Flecken und dem zu entfernenden Schmutz sowie den für die Reinigung zur Verfügung stehenden Reinigungsmitteln ab. RHINO Textilreinigung übernimmt daher keine Gewährleistung für ein bestimmtes Reinigungsergebnis.
Bestimmte Leistungen vermittelt RHINO Textilreinigung lediglich für Kooperationspartner (z.B. im Bereich der Teppichreinigung, Lederreinigung, Wäscherei sowie Reparatur-, Näh- und Änderungsdienstleistungen). In diesem Falle erbringt RHINO Textilreinigung nur die Vermittlung als Leistung und steht auch nur für diese Vermittlung nach den Bestimmungen dieses Vertrages ein. Für Fragen und Ansprüche im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen durch Kooperationspartner ist allein der Kooperationspartner Vertragspartner des Kunden und diesem für seine Leistungen verantwortlich. RHINO Textilreinigung weist den Kunden darauf hin, wenn Leistungen nur vermittelt werden - etwa durch Aushang, in der Preisliste oder durch das Personal in den Ladengeschäften.
3. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
3.1 Der Preis für die Reinigung ist der zum Zeitpunkt der Annahme des Reinigungsgutes in der Preislist der RHINO Textilreinigung genannte Preis. Die Zahlung erfolgt im Voraus. Die Annahme von Reinigungsgut ohne Vorauszahlung stellt keinen Verzicht auf die Vorauszahlung dar.
3.2 Der Kunde ist nur berechtigt, gegen den Zahlungsanspruch mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder von RHINO Textilreinigung ausdrücklich anerkannten Gegenforderungen aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben.
4. VERTRAGSSCHLUSS
Der Vertrag über die Reinigung wird dadurch geschlossen, dass RHINO Textilreinigung die Waren zur Reinigung gemäß Ziffer 5 annimmt.
5. ANNAHME DER TEXTILIEN
5.1 RHINO Textilreinigung ist berechtigt, das Reinigungsgut vor der Annahme zu prüfen. RHINO Textilreinigung kann nach ordnungsgemäßer Prüfung die Reinigung des Reinigungsgutes ablehnen, wenn es für RHINO Textilreinigung offensichtlich erscheint, dass die von RHINO Textilreinigung verwendeten oder zur Verfügung stehenden Reinigungsmethoden und/oder -mittel für die Reinigung der Textilien ungeeignet sind. Soweit RHINO Textilreinigung die Reinigung des Reinigungsguts ablehnt, hat RHINO Textilreinigung das Reinigungsgut an den Kunden zurückzugeben und einen schon bezahlten Preis zu erstatten. 5.2 Kleidungsstücke und div. Reinigungsgut was nicht mit einem Pflegekennzeichen ausgestattet ist, wird von der RHINO Textilreinigung ohne jegliche Haftung bearbeitet, die Bearbeitung erfolgt ausschließlich auf Kundenrisiko.
5.2 Bei der Annahme des Reinigungsguts erhält der Kunde von RHINO Textilreinigung einen Beleg, der den Preis für die Reinigungsleistungen, das Annahmedatum sowie die Identifikationsnummer des Reinigungsguts enthält ("Reinigungsbeleg") und bekommt ein Abholdatum mitgeteilt (das "Abholdatum").
6. PFLICHTEN VON RHINO Textilreinigung
RHINO Textilreinigung ist verpflichtet, für das Reinigungsgut die passende Reinigungsmethode auszuwählen, Maßgebend ist das Pflegezeichen vom Herstellen. RHINO Textilreinigung kann sich bei der Auswahl der Reinigungsmethode auf den Pflegehinweis verlassen, der sich auf den an dem Reinigungsgut angebrachten Etiketten befindet, es sei denn, dass der Kunde RHINO Textilreinigung anders lautende Anweisungen gibt.
7. PFLICHTEN DES KUNDEN
7.1 Der Kunde hat RHINO Textilreinigung bei Annahme des Reinigungsguts durch RHINO Textilreinigung auf die Beschaffenheit und das Material des Reinigungsgutes sowie sonstige Besonderheiten, die bei der Reinigung des Reinigungsguts zu beachten sind (z.B. Schmutz, Schäden, bestimmte Fleckenstellen etc.), hinzuweisen.
7.2 Der Kunde ist verpflichtet, RHINO Textilreinigung über den Wert des Reinigungsguts zu informieren, soweit dieser EUR 500,00 überschreitet. Der Kunde kann das Reinigungsgut während der Reinigung gegen Mängel, Schäden oder Verlust versichern. Die Versicherungsbedingungen können bei RHINO Textilreinigung erfragt werden. RHINO Textilreinigung handelt dabei nicht als Versicherungsmakler oder -vertreter.
7.3 Der Kunde hat sämtliche Gegenstände und Objekte vor der Annahme durch RHINO Textilreinigung aus dem Reinigungsgut zu entfernen, insbesondere Wertgegenstände, Metall- und Plastikgegenstände sowie Papier.
8. RÜCKGABE
8.1 Das Reinigungsgut kann am Abholtag abgeholt werden. Die Abholung des Reinigungsguts erfolgt nur gegen Vorlage des Reinigungsbeleges / Abholschein. Kann der Kunde den Reinigungsbeleg / Abholschein nicht vorlegen, ist RHINO Textilreinigung nur dann zur Rückgabe des Reinigungsguts verpflichtet, wenn der Kunde seinen Anspruch auf Herausgabe des Reinigungsgutes auf andere Weise nachweist. Warenausgabe ist in diesen Fall nur möglich, wenn der Kunde der RHINO Textilreinigung seinen Personalausweis vorlegt und den Empfang der Ware bestätigt.
8.2 RHINO Textilreinigung kann die Rückgabe des Reinigungsgutes bis zur Zahlung des Preises für die Reinigung verweigern.
8.3 Der Kunde ist verpflichtet, das Reinigungsgut bei Rückgabe auf Schäden und ordnungsgemäße Reinigung zu überprüfen. Der Kunde ist weiter verpflichtet, RHINO Textilreinigung eine etwaige Beschädigung und unsachgemäße Reinigung des Reinigungsgutes innerhalb einer angemessenen Frist anzuzeigen. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, falls der Kunde die Anzeige nicht binnen zwei Wochen macht, es sei denn, die Beschädigung oder unsachgemäße Reinigung ist nicht offensichtlich. Nicht offensichtliche Beschädigungen oder unsachgemäße Reinigung müssen RHINO Textilreinigung unverzüglich nach Entdeckung angezeigt werden.
8.4 Der Kunde ist verpflichtet, das Reinigungsgut bei der Rückgabe zu identifizieren und eine etwaige Verwechslung des Reinigungsgutes mit dem Reinigungsgut eines Dritten unverzüglich anzuzeigen, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Rückgabe.
8.5 Das Reinigungsgut muss innerhalb von 12 Monaten nach dem Abholdatum abgeholt werden, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart. Wird das Reinigungsgut nicht innerhalb von 12 Monaten nach dem Abholdatum abgeholt, liegt es im billigen Ermessen von RHINO Textilreinigung - soweit RHINO Textilreinigung die Adresse des Kunden nicht bekannt ist - das Reinigungsgut auf Kosten des Kunden aufzubewahren, zu verkaufen oder zu versteigern. Der Erlös aus einem Verkauf oder Versteigerung steht dem Kunden zu, abzüglich des Reinigungspreises, falls dieser noch nicht gezahlt wurde.
8.6 Soweit der Kunde Mängel, Schäden oder eine Verwechslung nicht bei Rückgabe des Reinigungsgutes anzeigt, hat der Kunde nachzuweisen, dass das Reinigungsgut von RHINO Textilreinigung, und nicht zwischenzeitlich von einem Dritten gereinigt oder auf andere Weise behandelt wurde.
9. GEWÄHRLEISTUNG
9.1 RHINO Textilreinigung gewährleistet, dass das Reinigungsgut ordnungsgemäß mit der geeignetsten Reinigungsmethode behandelt wird, die RHINO Textilreinigung zur Verfügung steht.
9.2 Ansprüche des Kunden wegen Mängeln setzen voraus, dass der Kunde seine Prüfungs- und Anzeigepflichten ordnungsgemäß erfüllt und RHINO Textilreinigung Mängel unverzüglich schriftlich angezeigt hat.
9.3 Die Gewährleistungsansprüche des Kunden sind beschränkt auf Nacherfüllung oder Nachbesserung. Der Kunde kann von dem Vertrag nur dann zurücktreten oder Minderung verlangen, wenn in zwei aufeinander folgenden Versuchen die Nacherfüllung oder die Nachbesserung fehlgeschlagen sind.
9.4 Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn RHINO Textilreinigung dem Kunden mitgeteilt hat, dass RHINO Textilreinigung das Reinigungsgut nicht reinigen kann und der Kunde auf der Reinigung bestand, oder wenn der Kunde bei Entgegennahme des Reinigungsgutes durch RHINO Textilreinigung falsche oder irreführende Angaben mit Bezug auf die Beschaffenheit des Reinigungsgutes oder andere Tatsachen gemacht hat, die für die Reinigung des Reinigungsgutes wichtig sind, oder wenn solche falschen oder irreführenden Angaben in den Pflegehinweisen des Reinigungsgutes enthalten sind und RHINO Textilreinigung sich darauf verlassen durfte.
9.5 Die Gewährleistung ist insbesondere ausgeschlossen, wenn das Reinigungsgut vor der Reinigung durch RHINO Textilreinigung bereits Mängel aufwies, eine ungewöhnlich geringe Strapazierfähigkeit, Webfehler oder ungenügende Fadenstärke besitzt, nicht farbecht ist oder Metallgegenstände ungenügenden Rostschutz besitzen.
9.6 Die Gewährleistungsansprüche des Kunden wegen Mängeln verjähren innerhalb von 12 Monaten nach Rückgabe des Reinigungsgutes.
10. HAFTUNG
10.1 Die Haftung von RHINO Textilreinigung ist ausgeschlossen für normalen Verschleiß, Schrumpfung, sowie Verlust und Beschädigung von Knöpfen, Schnallen, Reißverschlüssen, Gummibesatz, Krawatten, Polster oder anderen an dem Reinigungsgut angebrachten Gegenständen.
10.2 Soweit der Kunde entgegen Ziffer 7.3 Gegenstände in dem Reinigungsgut belassen hat, ist die Haftung von RHINO Textilreinigung für Schäden an oder Verlust dieser Gegenstände ausgeschlossen und der Kunde haftet für Schäden durch diese Gegenstände an dem Eigentum von RHINO Textilreinigung oder Dritten.
10.3 RHINO Textilreinigung haftet bei Verlust des Reinigungsgutes begrenzt in Höhe des Zeitwertes. Für Bearbeitungsschäden haftet RHINO Textilreinigung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unbegrenzt in Höhe des Zeitwertes. Die Haftung für Folgeschäden, immaterielle Schäden, Gewinnausfall und/oder mittelbare Schäden ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
10.4 Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder wegen Tod, Körperverletzung oder Gesundheitsbeschädigung oder in Verbindung mit einer Garantie bleiben unberührt.
11. VERSCHIEDENES
11.1 Der Reinigungsvertrag und die AGB unterliegen deutschem Recht.
11.2 Erfüllungsort ist die Annahmestelle des Reinigungsgutes.
11.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder des Reinigungsvertrages oder eine später aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise ungültig sein oder werden oder sich eine Lücke herausstellen, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An Stelle der ungültigen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke gilt mit Rückwirkung diejenige wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, die rechtlich und wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was RHINO Textilreinigung und der Kunde gewollt haben oder nach dem Zweck dieser Vereinbarung gewollt hätten, wenn sie diesen Punkt beim Abschluss der Vereinbarung bedacht hätten. Beruht die Nichtigkeit einer Bestimmung auf einem darin festgelegten Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin), so gilt die Bestimmung mit einem dem ursprünglichen Maß am nächsten kommenden rechtlich zulässigen Maß als vereinbart.
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